Weisungen Hallenbad Seon

Liebe Kinder, liebe Eltern

Das Hallenbad ist eine öffentliche Einrichtung und es bedarf von allen eine gegenseitige Rücksichtnahme.

Beachten Sie die Hinweise im Hallenbad und befolgen Sie die Anweisungen des Hallenbadpersonals. Wer sich nicht an die Hallenbadordnung hält, kann aus dem Hallenbad gewiesen werden und im Extremfall mit einem Besuchsverbot belegt werden. Als Eltern oder Bezugspersonen halten Sie Ihre Kinder dazu an, diese Weisungen zu befolgen.

Vor und nach dem Baden muss geduscht werden. Dies gilt auch dann, wenn man von den Aussenanlagen ins Hallenbad eintritt. Es darf keine Unterwäsche unter dem Badekleid getragen werden, d.h. es wird nur in ordentlichen Badekleidern gebadet.

Für die Kursteilnehmer ist ein Hallenbadbereich reserviert. Die Kinder, sowie auch Begleitpersonen, haben die Verhaltensregeln der Schwimmlehrer/Innen zu befolgen. Begleitpersonen dürfen sich nur im Badeanzug bekleidet im Hallenbad aufhalten und bezahlen auch den regulären Eintritt.

Hallenbadleitung
R. Fuchs

Seon, 01. 09. 2010

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